Die Ausschreibung von zentralen QSL-Projektmitteln für Lehre erfolgt i.d.R. zwei Mal jährlich – im Frühjahr und im Herbst.
Die Förderbereiche und Förderformate schließen studierendenzentrierte und forschungsorientierte Lehre ein (z. B. Forschungspraktika, curriculare Weiterentwicklung, studentische Forschung, adaptive Lehr-/Lernformen, Service Learning, kompetenzorientiertes Lehren und Prüfen), Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium (z. B. innovative/interdisziplinäre Lehr-/Lernformate, tutorielle Lehre, heterogenitätssensible und diversitätsaffirmative Lehre, innovative Beratungsformate bzw. Mentoringprogramme), rein studentische Initiativen* (z. B. studentische Tutorien, alternative studentische Lehrprojekte, Planspiele) und zentrale Infrastrukturprojekte in Studium und Lehre (z.B. Pilotierung innovativer digitaler Technologien zur Verbesserung von Studienbedingungen und Studienerfolg). Thematische Schwerpunkte werden u. a. in den Bereichen Internationalisierung (z. B. zweisprachige Lehrmaterialien, Peer-Teaching international, internationaler Austausch, Summer-/Winterschools, Virtual Exchange/Collaborative Online International Learning) und Berufsfeldorientierung (z. B. externe Praktika, Vernetzung mit potentiellen Arbeitgeber*innen, Kooperationsprojekte mit externen Partner*innen, Service-/ Work-Integrated Learning) gesetzt.
*Studentischen Initiativen und Projekten legen wir nahe, sich im Vorfeld der Antragstellung bei der Koordination im Rahmen einer Informationsveranstaltung beraten zu lassen – Termine können der Webseite entnommen werden. Bitte melden Sie sich über QSL-SLI@uni-frankfurt.de für die Teilnahme an.
Bei den genannten Formaten handelt es sich um Beispiele; weitere Formate im Sinne des Förderzwecks sind möglich und werden begrüßt. Es werden Anschubfinanzierungen bzw. einmalige Projektförderungen für eine maximale Dauer von drei Jahren gefördert. Dauerhafte Förderungen sind nicht möglich. Die geltenden Regelungen für die Vergabe und Verausgabung der Mittel sind der Satzung der Goethe-Universität zu entnehmen. Informationen zur erforderlichen jährlichen Berichtslegung werden den Geförderten im Bewilligungsschreiben mitgeteilt.
Im Einzelnen förderfähig sind (hierzu s. auch FAQs):
**Bei Anschaffungen von Geräten und IT-Infrastruktur ist eine gesonderte Begründung erforderlich, in welcher detailliert darzulegen ist, warum das beantragte Equipment benötigt wird und warum dieses nicht z.B. bei studiumdigitale ausgeliehen werden kann. Vor Antragstellung kann Rücksprache mit studiumdigitale und/oder dem HRZ sowie mit den jeweiligen DV-Koordinator*innen der Fachbereiche gehalten werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig einen Antrag auf zentrale QSL-Projektmittel stellen: Die Benachrichtigung, ob Ihr Projektantrag erfolgreich war, erfolgt ca. drei Monate nach Ablauf der Antragsfrist. Bitte beachten Sie, dass mit der Verausgabung der Mittel innerhalb von 10 Monaten nach Eingang des Bewilligungsschreibens zu beginnen ist. Gleichzeitig können Mittel auch für bereits laufende Maßnahmen genutzt werden, sofern diese im laufenden Kalenderjahr initiiert wurden.
Im Rahmen der ersten Ausschreibung 2024 werden Mittel im Rahmen des Förderschwerpunkts Diversität in Studium und Lehre an der Goethe-Universität und für thematisch ungebundene Projekte vergeben. Des Weiteren stehen den Fachschaftsräten auf Antrag* jeweils bis zu 1.500 Euro für Einführungsveranstaltungen oder die Professionalisierung der Fachschaftsarbeit zur Verfügung.
Förderschwerpunkt: Diversität in Studium und Lehre an der Goethe-Universität
Im Hochschulentwicklungsplan der Goethe-Universität wird festgehalten, dass „wir […] für die Heterogenität, Diversität, Individualität und Internationalität unserer Studierenden und Mitarbeitenden ein[stehen], deren Gestaltungschancen und Entwicklungsperspektiven unabhängig von sozialen und ethno-kulturellen Hintergründen, Alter, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung, physischen oder psychischen Einschränkungen oder auch von ihrer Verantwortung für übernommene Care-Aufgaben sein müssen“ (HEP GU, S. 9). In der ersten Ausschreibungsrunde 2024 werden entsprechend unterschiedliche Aspekte und Dimensionen von „Diversität“ den thematischen Förderschwerpunkt bilden.
Mit „Diversität“ (Diversity) wird die Verschiedenheit von Menschen bezeichnet, die aus individuellen Voraussetzungen und Lebensverläufen sowie gesellschaftlichen Bedingungen resultiert. Damit verbunden sind unterschiedliche Zugänge zu Ressourcen, Bildung, Netzwerken und politischer Teilhabe in der Gesellschaft. Aufgrund verschiedener Diversitätsdimensionen ergeben sich im Hochschulkontext unterschiedliche Chancen für ein erfolgreiches Studium bzw. eine erfolgreiche Karriere innerhalb oder außerhalb der Wissenschaft. Ziel der Diversity Policies der Goethe-Universität ist es, Chancengleichheit und -gerechtigkeit herzustellen und Diskriminierungen entgegenzuwirken, um unter anderem ein erfolgreiches Studieren und Lehren zu ermöglichen (vgl. Ausführungen des Gleichstellungsbüros).
Im Rahmen Im Rahmen dieser Ausschreibung sind Dozierende, Studierende und administrative Einheiten der Goethe-Universität eingeladen, entsprechende innovative und kreative Projektvorschläge zur Förderung von Diversität in Studium und Lehre einzureichen. Für weitere Informationen rund um den Begriff der Diversität und die für die Goethe-Universität relevanten Diversity Policies wird auf die Ausführungen des Gleichstellungsbüros verwiesen.
Zu den förderfähigen Formaten gehören unter anderem:
Eingereichte Projektvorschläge sollten den Mehrwert für die Studierenden sowie den Beitrag zur Stärkung von Diversität in der Lehre explizit darlegen. Besonders begrüßt werden Vorschläge, die eine enge Zusammenarbeit zwischen Lehrenden und Studierenden der Universität vorsehen.
Ansprechperson für inhaltliche Rückfragen zum Förderschwerpunkt:
Saskia Bender vom Gleichstellungsbüro der Goethe Universität Frankfurt
saskia.bender@em.uni-frankfurt.de
Bei umfänglichen Projekten, die u. a. auch Personalmittel erfordern, wird dringlich eine Beratung durch das Gleichstellungsbüro empfohlen.
Die vollständigen Antragsunterlagen umfassen:
Die Ausschreibungsfrist endet am 29. April 2024.
Für die Einholung der Befürwortung von Fachschaft/Studiendekan*in wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Stellen gebeten. Bitte beachten Sie ggf. vorgelagerte Fristen in Ihrem Fachbereich.
Die Antragsunterlagen sind in elektronischer Form über die*den Studiendekan*in des Fachbereichs an die für Lehre und Studium zuständige Vizepräsidentin Prof.'in Dr. Viera Pirker zu richten. Für die Antragstellung ist ausschließlich die folgende E-Mail-Adresse zu verwenden: QSL-SLI@uni-frankfurt.de.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ausschließlich vollständige Antragsunterlagen, die in einer PDF-Datei in genannter Reihenfolge digital (bitte nicht als Scan) und fristgerecht eintreffen, angenommen werden können.
Exkursionen, Laborausstattung sowie sonstige Ausstattung wie Computer und Notebooks (IT-Infrastruktur) werden bis zu einem Anteil von 40% aus zentralen QSL-Projektmitteln gefördert. D.h. bei derartigen Anschaffungen müssen die Antragstellenden 60% der Kosten selbst tragen. Auch bei studentischen Projekten muss dieser Eigenanteil entweder privat oder durch andere Geldgeber aufgebracht werden. Im Antrag muss angegeben werden, woher der Eigenanteil finanziert wird, d.h. die Kostenkalkulation muss den Eigenanteil enthalten.
Bitte beachten Sie, dass eine Querfinanzierung aus anderen zentralen QSL-Projektmitteln nicht möglich ist.
Öffentliche Mittel sind nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verausgaben.
So wird den Antragstellenden dringend empfohlen, z.B. bei Exkursionen auf eine möglichst regionale Durchführung zu achten. Bei nicht regionalen Exkursionszielen bedarf es bei der Antragstellung einer einschlägigen Begründung. Des Weiteren soll die Beantragung von Bewirtungskosten stets im Einklang mit der Richtlinie über die Erstattung von Bewirtungskosten erfolgen (z.B. Veranstaltungen müssen einen dienstlichen Zweck erfüllen und im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung der Universität stehen etc.).
Die Anschaffung von
IT-Infrastruktur ist unter bestimmten Voraussetzungen unter Berücksichtigung der 40%igen Teilförderung über zentrale
QSL-Projektmittel Lehre möglich. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit soll bei der Mittelvergabe jedoch vermieden werden, dass
Grundausstattung oder an der Goethe-Universität bereits vorhandene
IT-Infrastruktur angeschafft wird. Daher ist bei der Antragstellung eine
gesonderte Begründung erforderlich, in der detailliert dargelegt wird, warum
die beantragten Geräte benötigt werden und warum diese z.B. nicht ausgeliehen
werden können:
Sollte im Rahmen
des beantragten Projekts eine Ausleihe nicht möglich sein und daher
IT-Infrastruktur angeschafft werden, kann Rücksprache mit den
jeweiligen DV-Koordinator*innen der Fachbereiche oder dem HRZ gehalten werden:
Die jeweiligen Fachzentren geben Auskunft darüber, wo ein bestimmtes Projektvorhaben gesamtuniversitär anknüpfen kann sowie welche Konzepte bereits vorhanden sind und in die Antragstellung mit einbezogen werden sollten. Die Leitungen der Fachzentren bieten fachliche Expert*innenberatung an, können Auskunft über Vernetzungsmöglichkeiten geben und ermöglichen somit Synergieeffekte:
Darüber hinaus kann es ratsam sein, folgende zentrale Einrichtungen zu konsultieren:
Bei sehr spezifischen fachlichen Fragen können sich auch bei wissenschaftlichen Zentren der Goethe-Universität beraten lassen.
Bei der Beantra
Die folgenden durchschnittlichen Sätze gelten für studentische Hilfskräfte (Stand 24.01.2023):
Aufgrund der Tarifverhandlungen werden voraussichtlich die Durchschnittssätze für studentische Hilfskräfte erhöht (Stand April 2024):
Bitte rechnen Sie bei der Antragstellung mit den durchschnittlichen Bruttobeträgen. Sollten Sie sich bei der Berechnung in Ihrem konkreten Fall unsicher sein, setzen Sie sich bitte mit dem Bereich Personalservices in Verbindung.
Bitte beachten Sie die aktuellen Bestimmungen der Lehrauftragsvergütung.
Die inhaltlichen Stellungnahmen gehören zu den vollständigen Antragsunterlagen und sind immer einzureichen. Sollten Sie als zentrale Einrichtung der Goethe-Universität oder als studentische Initiative einen Antrag stellen und sich unsicher bezüglich der Stellungnahmen in Ihrem konkreten Fall sein, können Sie sich gerne mit der zentralen QSL-Koordination in Verbindung setzen.
„Studentische Initiative“ trifft nur zu, wenn die Antragsteller*innen eine studentische Gruppierung sind (und den Antrag z.B. nicht aus ihrer Position als studentische Hilfskräfte stellen). Bei studentischen Projekte, die nicht direkt am Fachbereich angesiedelt werden können, kann nach Lösungsansätzen gemeinsam mit der zentralen QSL-Koordination gesucht werden.
Die bewilligten Mittel sind für Projekte
einzusetzen, wie diese beantragt und bewilligt wurden. Umwidmungen sind in einschlägig begründeten
Ausnahmefällen bei kleinen Abweichungen vom ursprünglichen Vorhaben zwar möglich,
jedoch sollten diese moderat eingesetzt werden. Größere Umwidmungen werden ggf. der
Kommission zur Entscheidung vorgelegt. Auch kostenneutrale
Laufzeitverlängerungen sind in begründeten Fällen möglich, jedoch sollten
diese im Verhältnis zur beantragten Förderdauer stehen.
Bis Ende Februar eines Jahres ist ein Zwischenbericht (ca. 1-2 Seiten) vom Vorjahr einzureichen über QSL-SLI@uni-fankfurt.de. Dieser verfolgt keine formellen Vorgaben (es gibt keine Vorlagen, der Sachbericht kann frei gestaltet werden), sollte jedoch kurz und stringent sein sowie einen Finanzzwischenbericht beinhalten (SAP-Kontoauszug im Excel- oder PDF-Format). Der Abschlussbericht besteht ebenfalls aus einem kurzen Sach- (max. 5 Seiten) und Finanzbericht.
Sowohl im Zwischen- als auch im Abschlussbericht sollen die Antragsziele und Pläne im Vergleich zu den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen dargestellt werden. Ziel der Berichtslegung ist es, die Verwendung der Mittel entsprechend dem Förderzweck zu überprüfen: Für den Sachbericht ist es daher erforderlich, das Projekt kurz zusammenzufassen, die eingesetzten Mittel detailliert auszuweisen und darzustellen, inwieweit der Projektverlauf und die Projektinhalte sowie Maßnahmen unter Berücksichtigung des Förderzwecks und der Förderkriterien wie beantragt umgesetzt werden konnten. Soweit es Abweichungen gegeben hat, ist hierüber zu berichten. Wurden im Bewilligungsschreiben Auflagen formuliert, so sind diese im (Zwischen-)Bericht in einem klar abgegrenzten Abschnitt zu adressieren.
Folgende Termine stehen zur Auswahl:
26.03.2024, 17-18 Uhr
28.03.2024, 15-16 Uhr
Bitte melden Sie sich bis 16 Uhr des Vortages unter QSL-SLI@uni-frankfurt.de für die Teilnahme an. Die Zugangsdaten zur Online-Informationsveranstaltung erhalten die angemeldeten Personen am Veranstaltungstag.
E-Mail: QSL-SLI@uni-frankfurt.de
Lisa Siegle
Koordinatorin der zentralen Kommission für QSL-Mittel & Antragsmanagement
Campus Westend
PEG-Gebäude, 1.G038
Telefon: 069/798-17928
E-Mail: siegle@em.uni-frankfurt.de
Brigitte Horvath-Popp
Zur Zeit in Elternzeit
Campus Westend
PEG-Gebäude, 1.G038
Telefon: 069/798-17928
E-Mail: b.horvath@em.uni-frankfurt.de
Rückfragen zum Förderschwerpunkt der ersten Ausschreibung 2024
Rückfragen zum Förderschwerpunkt der zweiten Ausschreibung 2023
Rückfragen zum Förderschwerpunkt der ersten Ausschreibung 2023
Nähere Informationen finden Sie auf dem Portal für studentische Partizipation.